Tuning und TÜV – was ist in Deutschland erlaubt?

Tuning macht dein Fahrzeug individueller, sportlicher und optisch ansprechender. Doch in Deutschland ist nicht alles erlaubt, was technisch machbar ist. Der TÜV spielt bei jeder Veränderung am Auto eine zentrale Rolle – denn nur mit gültiger Betriebserlaubnis darfst du dein Fahrzeug legal auf öffentlichen Straßen bewegen. In diesem Beitrag erklären wir, welche Tuningmaßnahmen erlaubt sind, wann du zum TÜV musst und was du lieber lassen solltest.


1. Der Grundsatz: Betriebserlaubnis & Eintragungspflicht

Jede technische Änderung am Fahrzeug, die Einfluss auf das Fahrverhalten, die Sicherheit oder die Umwelt hat, kann zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen – wenn sie nicht eingetragen oder abgenommen wurde.

Beispiele für eintragungspflichtige Tuningmaßnahmen:

  • Tieferlegung (Fahrwerksänderung)

  • Leistungssteigerung (z. B. Chiptuning)

  • Spurverbreiterung

  • Sonderräder und Felgen

  • Bodykits, Spoiler, Seitenschweller

  • Auspuffanlagen mit verändertem Klangverhalten


2. ABE, Teilegutachten und Einzelabnahme – was ist der Unterschied?

ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis)

  • Eintragungsfrei, solange korrekt montiert

  • Gilt nur für spezifische Fahrzeuge

  • Dokumentation muss immer mitgeführt werden

Teilegutachten (§19.3 StVZO)

  • Nachweis, dass die Änderung technisch sicher ist

  • Muss vom TÜV abgenommen und eingetragen werden

  • Beispiel: Tieferlegungsfedern, Sportauspuff

Einzelabnahme (§21 StVZO)

  • Für Teile ohne Gutachten

  • Nur durch speziell anerkannte Prüfstellen

  • Aufwändiger und teurer


3. Was ist verboten?

Nicht jede coole Idee ist auch legal. Verboten sind unter anderem:

  • Blaue oder rote Unterbodenbeleuchtung

  • Übermäßig laute Auspuffanlagen ohne Zulassung

  • Rückleuchten ohne E-Prüfzeichen

  • Entfernung des Katalysators oder DPF

  • Fahrwerkstuning ohne ausreichende Bodenfreiheit (meist unter 8 cm)

⚠️ Bei Verstößen drohen:

  • Stilllegung des Fahrzeugs

  • Punkte in Flensburg

  • Geldstrafen

  • Verlust des Versicherungsschutzes im Schadensfall


4. Tuning & Versicherung – was musst du melden?

Leistungssteigerungen, Fahrwerksumbauten und andere sicherheitsrelevante Änderungen musst du deiner Kfz-Versicherung melden. Diese kann den Beitrag anpassen oder die Police kündigen, wenn du falsche Angaben machst.

Tipp: Änderungen im Fahrzeugschein + schriftliche Bestätigung der Versicherung immer aufbewahren!


5. TÜV-Termine & Prüfintervalle

  • Änderungen müssen zeitnah nach dem Umbau abgenommen werden

  • Am besten direkt bei einem Prüftermin kombinieren (z. B. HU + Eintragung)

  • Wiederholte Prüfungen bei größeren Umbauten empfehlenswert


6. Fazit

Tuning ist in Deutschland erlaubt – aber unter klaren Regeln. Mit dem richtigen Wissen, hochwertigen Teilen mit Gutachten und einer zuverlässigen Werkstatt bist du auf der sicheren Seite. Lieber einmal mehr zum TÜV als später mit Bußgeld oder Stilllegung konfrontiert werden.

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